Hohe Wasserbeständigkeit
Verbesserung der Pflegeleistung von nass und trocken gekämmtem Haar
Verleihen Sie dem Haar einen sanften, leichten Touch
Es kann in transparentem Shampoo verwendet werden.
Die WYNCARE® 1567 Emulsion ist eine transparente Emulsion, die in transparenten Shampooformeln verwendet werden kann. Sie lagert sich auf den Haarfasern ab, bildet einen dauerhaften wasserfesten Film, verbessert die Spülbeständigkeit und Kämmbarkeit und verleiht dem Haar ein geschmeidiges und leichtes Gefühl.
Eigentum | Ergebnis |
Aussehen | Transparente Flüssigkeit |
Viskosität der inneren Phase / cps | 40.000 bis 100.000 |
Wirkstoffgehalt/% | 21 |
Partikelgröße/nm | <40 |
Konservierungsmittel (INCI-Bezeichnung) | Phenoxyethanol |
Unterhalb von 40 °C (104 °F) wurde die Emulsionszusammensetzung WYNCARE® 1567 abschließend der Formulierung zur mäßigen Vermischung zugegeben. Die empfohlene Dosierung beträgt 2 bis 4 %.
Die WYNCARE® 1567 Emulsion ist ein nicht entflammbares, nicht korrosives Produkt auf Wasserbasis. Beim Arbeiten sollten Atemschutzmaske, Schutzbrille und Handschuhe getragen werden. Bei Kontakt mit Haut oder Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
besonders schwerwiegend.
Verpackung: Dieses Produkt ist in 25-kg-Fässern erhältlich, kundenspezifische Verpackungen sind möglich.
Lagerung: Kühl, trocken, gut belüftet und in einem nicht brennbaren Lagerraum aufbewahren. Das Produkt sollte in den originalverpackten, ungeöffneten Behältern bei 5 bis 35 °C gelagert werden. Die Haltbarkeit beträgt 12 Monate ab Produktionsdatum.
Die ZHEJIANG XINAN CHEMICAL INDUSTRIAL GROUP CO LTD (WYNCA) ist der Ansicht, dass die Informationen in dieser Beilage die typischen Anwendungsgebiete des Produkts korrekt beschreiben. Da die Anwendungsbedingungen und -methoden unserer Produkte jedoch außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, obliegt es dem Anwender, das Produkt in seiner jeweiligen Anwendung gründlich zu testen, um seine Leistung, Wirksamkeit und Sicherheit zu ermitteln. Anwendungsvorschläge dürfen nicht als Aufforderung zur Verletzung von Patenten oder anderen Schutzrechten des geistigen Eigentums verstanden werden.